Transparente Bestattungskosten

Bestattungskosten werden durch 3 Faktoren bestimmt.

  • Lieferungen und Leistungen des Bestattungsunternehmens wie z.B.: Sarg, Überführung, Absprache von Terminen und Erledigung von Formalitäten.
  • Amtliche Gebühren: Friedhofsgebühren, Kosten der Grabstätte, Krematorium, Standesamt.
  • Fremdleistungen wie z.B.: Todesanzeige in der Tageszeitung, Blumenschmuck, Trauerdrucksachen, Steinmetz, Trauercafe.

Die Bestattungskosten sind stark vom Ort der Beisetzung und den vereinbarten Leistungen abhängig. Als Bestatter der auf Transparenz bei den Bestattungskosten wert legt, weisen wir alle Fremdkosten bei unseren Angeboten aus. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich ein individuelles Angebot zu Bestattungkosten erstellen.

Preisbeispiele zu den verschiedenen Bestattungsarten

0561 – 15 375
Tag & Nacht Bereitschaft

Wer zahlt die Bestattungskosten, wenn kein Geld da ist?

Wenn ein Mensch  ohne direkte  Angehörige verstirbt , ordnet das Ordnungsamt die Bestattung an.

Sind Angehörige vorhanden die nicht über die finanziellen Mittel verfügen die Bestattungskosten zu tragen, so können diese beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wenn das Sozialamt feststellt, dass die Angehörigen nicht in der Lage sind die Bestattungskosten selbst zu tragen, übernimmt das Amt die Bestattungskosten für eine einfache, ortsübliche und würdige Bestattung.